"Führer von Sportbooten müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst... entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen..."
So heißt es inzwischen in der dazugehörigen Verordnung. Damit ist das Funkzeugnis, auch behördlicherseits, so wichtig wie der Sportbootführerschein. Sobald eine Funkanlage an Bord ist, müssen die Skipper/innen das entsprechende Zeugnis dazu haben. Es reicht nicht aus, wenn eine andere Person an Bord ein solches Funkzeugnis besitzt.
Das "Short Range Certificate" (SRC) gilt für den Betrieb von UKW-Sprechfunkgeräten und das "Long Range Certificate" (LRC) wird bei der Benutzung von Grenz-/ Kurzwellengeräten benötigt. Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung nicht.
Die praktischen Übungen finden auf den gleichen Geräten statt, wie sie das Prüfungsamt in seinen Prüfungen benutzt.