1. Geltungsbereich
Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von BremerSegelschule, im folgenden BS genannt, schriftlich bestätigt werden.
2. Anmeldungen, Umbuchung, Rücktritt
a) Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann schriftlich, mündlich, per e-mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch die BS zustande. Soweit der Teilnehmer binnen 10 Tagen nach Zugang der Anmeldung nichts Gegenteiliges hört, gilt die Annahme als erfolgt. Soweit der Teilnehmer Vertragsbedingungen des Annahmeformulars abändert oder ergänzt, bedarf es zur Annahme
der Gegenbestätigung von der BS. Anmeldungen Minderjähriger müssen durch einen
gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.
b) Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung für Praxiskurse und Törns, dass er eine
Viertelstunde schwimmen kann oder das Freischwimmerzeugnis besitz und dass er
gesundheitlich in der Lage ist, den vereinbarten Kurs mitzumachen, insbesondere keine
Krankheiten oder Störungen aufweist, die die normale Arbeit an Bord beeinträchtigen
können. Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung, versichert der
Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation zu besitzen. Die Schule kann die Vorlage des
entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen.
c) Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach erfolgter Anmeldung schriftlich vom Vertag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang bei der BS. Bei späterer Anmeldung ist kein Rücktritt mehr möglich (zu Törns s. Pkt. 10d) .
d) der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichartigen Kurs berechtigt. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Mindesteilnehmerzahl des zunächst gebuchten Kurses nicht unterschritten wird und der neue Kurs noch nicht ausgebucht ist.
3. Kursgebühren, Fälligkeit
Die Kursgebühren ergeben sich aus dem für den Kurstermin gültigen Prospekt. Sie sind ohne Abzug zahlbar und mit Annahme durch die BS fällig. Sie beinhalten nicht Prüfungsgebühren und Nebenkosten, wie z.B. Hafengebühren und Verpflegungskosten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Ist die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht vollständig bezahlt, ist BS zur Geltendmachung eines Rückstandzinses in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basisdiskont berechtigt, unbeschadet des Rechtes weitere Ansprüche geltend zu machen.
4. Rücktrittsrecht der Bremer-Segelschule
Die BS ist berechtig, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis drei Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird BS den Teilnehmer unverzüglich informieren. Der Teilnehmer ist berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Kursgebühren auf einen späteren Kurstermin umzubuchen, soweit diese noch über freie Plätze Verfügt. Möchte der Teilnehmer dies nicht, so erhält er bereits gezahlte Kursgebühren unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
5. Pflichten der Bremer-Segelschule
a) Die BS verpflichtet sich, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern diese das Kursziel ist. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme und Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Schule behält sich vor. Teilnehmer, die entweder nur lückenhaft am Kurs teilgenommen haben oder aufgrund grober Wissenslücken nach gewissenhafter Beurteilung der Schulleitung nicht in der Lage sind, das Prüfungsziel zu erreichen dies nicht zur Prüfung anzumelden.
b) Theoriekurse: Kursort und Kurszeit ergeben sich aus unseren Prospekten und der Anmeldung. Soweit Kurse nicht in ununterbrochener Folge durchgeführt werden, sind wir berechtigt, den Kurstag auf einen anderen Kurstag zu verlegen. Wir werden dies dem Teilnehmer unverzüglich, spätestens aber drei Tage zuvor miteilen. Kann ein Teilnehmer aus wichtigem Grund an Kurstagen nicht teilnehmen, so kann er dies Stunden in einem anderen Kurs absolvieren. Der Anspruch von der BS auf Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt bestehen.
c) Praxiskurse: ein Anspruch auf eine besondere Kategorie der Ausstattung bei unseren Schiffen besteht nicht.
d) Datenschutz: die BS wird berechtigt, zum Zwecke von Terminabsprachen oder Fahrgemeinschaften Telefonnummern an Kurz- oder Törnteilnehmer weiterzugeben.
6. Pflichten des Teilnehmers
a) der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursgebühren zu bezahlen und an dem vereinbarten Kurs in Theorie und Praxis teilzunehmen.
b) Er ist des Weiteren verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme ebenso wie ihm selbst möglich ist.
c) Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten. Der zu vermittelnde Wissensstoff umfasst auch Reparaturarbeiten am schiff, sofern dies and Bord durchgeführt werden können, ebenso das Auf- und Abtakeln und die Bootsüberholung. Soweit derartige Arbeiten vom Schiffsführer angeordnet werden, sind diese vom Teilnehmer durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte und sportliche Kleidung sowie Turn- oder Bootsschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen an Bord ist nicht gestattet. An Bord sind die Teilnehmer zu kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit den anderen Teilnehmern und mit dem Lehrer verpflichtet. Den Sicherheitsvorschriften für das Verhalten an Bord, die zu Beginn de Praxiskurses ausgehändigt und besprochen werden ist unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den Bordbetrieb oder etwaige Mängel am Schiff eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann und er sich insoweit besonders umsichtig und vorsichtig zu verhalten hat.
d) Verursacht ein Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Schiff, ist er der Schule vollumfänglich haftbar.
7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sofern er nicht bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn die Teilnahmeunterlagen erhalten hat, uns unverzüglich zu verständigen. Soweit Leistungsstörungen auftreten, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim verantwortlichen Ausbilder oder Schulleitung zu melden.
8. Kündigung durch die Bremer-Segelschule
Verstößt ein Teilnehmer gegen die in Ziff. 6 genannten Pflichten und verursacht dadurch eine nachhaltige Störung des Kurses oder verhält er sich in einem solchen Maß vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann die BS den Teilnehmer von der weiten Teilnahme am Kurs ausschließen. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen. Der Schiffsführer ist berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Dem Teilnehmer stehen im Falle der berechtigten Kündigung durch die BS wegen Verstoßes gegen Pflichten nach Ziff. 6 keine Erstattungsansprüche bereits gezahlter Kursgebühren zu. Die BS behält der Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühren, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
9. Haftung
Die Haftung von der BS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Darüber hinaus haben wir auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
10. Besondere Bedingungen für Auslandssegeltörns
Die folgende Geschäftsbedingungen enthalten besondere Vorschriften für die Teilnahme an Auslandstörns. Sie ergänzen die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die für die Teilnahme an Segeltörns entsprechend gelten. Soweit sie zu diesen in Wiederspruch stehen, haben die besonderen Vorschriften Vorrang.
a) Buchungsbestätigung: Der Vertrag wird wirksam mit Zugang der Buchungsbestätigung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sofern er nicht bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn die Teilnahmeunterlagen erhalten hat, die BS unverzüglich zu verständigen.
b) Priese, Fälligkeit: mit Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% Pro Törnteilnehmer zu bezahlen. Diese wird auf den Törnpreis angerechnet. Der volle Törnpreis muss spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn bezahlt sein. Maßgeblich ist der für die Törnzeit gültige Vertrag. Wird später als 8 Wochen vor Beginn des Törns gebucht, so ist der gesamte Törnpreis mit Buchungsbestätigung fällig. Siehe ff. 3 bzgl. Folgen verspäteter Zahlung.
c) Bei Überseereisen ist der gesamte Törnpreis mit Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Im Törnpreis ist die Prämie für eine Reiserücktrittskostenversicherung, die Prüfungsgebühr und die Nebenkosten nicht enthalten. Jeder Teilnehmer ist angehalten, sich entsprechend zu versichern.
c) Kaution: Bei gecharterten Schiffen ist der Teilnehmer verpflichtet, bei antritt eines Törns die vom Vercharterer geforderte Kaution, gilt durch die Anzahl der Person an Bord excl. Skipper, zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für alle Schäden am Schiff, die der Teilnehmer schuldhaft verursacht. Bei Schadensfreiheit wird die Kaution am ende des Törns zurückerstattet. Andernfalls wird die BS ordnungemäß abrechnen. Bei Bremer-Segelschule-Schiffen wird keine Kaution hinterlegt allerdings müssen Schäden bis zu Kautionshöhe von € 1025,- im Schadensfall bezahlt werden.
d) Rücktritt und Umbuchung des Teilnehmers: vor Törnbeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dieses gilt nicht für Überseereisen. Maßgeblich ist der Zugang bei der BS. In jedem Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer steht BS unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Leistung folgende pauschale Entschädigung (pro Person) zu: bis 12 Wochen vorher in Höhe der Anzahlung, bis 10 Wochen vorher = 75 %, ab 8 Wochen
vorher = 100% des Törnpreises. Der BS bleibt es vorbehalten, abweichend von den
vorbezeichneten Pauschalen, eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Für Umbuchung, siehe Ziff. 2 d) wird eine Kostenpauschale in Höhe € 50,- berechnet. Bei Überseereisen besteht kein Rücktrittsrecht. Es kann lediglich ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden.
e) Rücktritt durch BS: BS hat das Rech einen Törn bis spätestens 14 Tage vor Törnbeginn wegen mangelnder Teilnahme abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erricht werden kann. Der Teilnehmer erhält bereits gezahlte Gebühren unverzüglich zurück. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
f) Leistungsänderungen: wir sind berechtigt, vor und nach Abschluss des Törnvertrages aufgrund geänderter Umstände, soweit dies nicht Treu und Glauben zuwiderlaufen, einzeln Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen, soweit diese nicht zu einer wesentlichen Veränderung des Törns führen. Wir sind insbesondere berechtigt, ein gebuchtes Schiff durch ein anderes gleichwertiges Schiff zu ersetzen, wenn das Schiff aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nicht zu Verfügung steht. Steht ein Schiff nicht zu Verfügung, ohne dass wir die zu vertreten habe, werden wir uns bemühen, ein Ersatzschiff gleicher oder besserer Kategorie anzubieten. Misslingt auch dies, ist der Reisende berechtigt, den Törnpreiszurückzufordern. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
g) Haftung: zusätzlich zu den Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 8 ist die Haftung bei Segeltörns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die BS für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die BS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
h) Obliegenheiten des Teilnehmers/Anzeigepflichten: soweit Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim Schiffsführer oder bei BS zu melden und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
i) Verjährung: etwaige Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertag enden sollte.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben wirksam.
12. Sonstiges
Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Kurse oder Törns bleiben vorbehalten. Gerichtsstand ist Bremen.